Karlsruhe, 19. Februar 2025 – Am 19. März 2025 um 9:30 Uhr wird im Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Entscheidung im Verfahren 3 StR 173/24 (Komplex Lina E. u.a.) verkündet. Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses gelten besondere Akkreditierungs- und Zutrittsregelungen für Medienvertreter und Besucher.
Sitzplatzkontingente und Zugang
Die Verhandlung findet im Sitzungssaal E 101 in der Herrenstraße 45a in Karlsruhe statt. Insgesamt stehen 100 Sitzplätze für die Öffentlichkeit zur Verfügung, darunter:
30 Plätze für Medienvertreter, von denen
10 Plätze für die Justizpressekonferenz reserviert sind.
Der Senat hat gemäß § 169 Abs. 3 Satz 1 GVG beschlossen, Bild- und Tonaufnahmen der Verkündung zuzulassen. Damit erhalten Medien die Möglichkeit, die Entscheidung vollständig aufzuzeichnen und zu veröffentlichen.
Zutrittsregelungen für Besucher und Medienvertreter
Für den Einlass gelten folgende Vorgaben:
Pflicht zur Ausweisvorlage:
Besucher und Journalisten müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzeigen.
Medienvertreter benötigen zusätzlich einen gültigen Presseausweis.
Verbotene Gegenstände:
Keine Taschen, Beutel oder Behältnisse (Ausnahme: technisches Equipment für Journalisten).
Keine Transparente, Waffen oder gefährliche Gegenstände.
Keine Mobiltelefone, Kameras oder Aufnahmegeräte (außer für zugelassene Journalisten).
Laptops dürfen nur im Offline-Modus benutzt werden.
Sicherheitskontrolle:
Alle Besucher und Medienvertreter müssen sich einer Durchsuchung mit Metalldetektoren sowie einer Abtastung der Kleidung unterziehen.
Anmeldeverfahren für Besucher
Interessierte Besucher müssen sich vorab anmelden. Die Anmeldung läuft vom 26. Februar 2025, 10 Uhr, bis zum 5. März 2025, 15 Uhr über den Besucherdienst des Bundesgerichtshofs:
Per E-Mail: verhandlungsbesuch@bgh.bund.de
Postalisch: Herrenstraße 45a, 76133 Karlsruhe
Angaben in der Anmeldung:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Kontaktmöglichkeit (Telefon oder E-Mail).
Wichtig:
Anmeldungen vor Beginn oder nach Ablauf der Frist werden nicht berücksichtigt.
Pro Person ist nur eine Anmeldung möglich. Gruppenanmeldungen sind nicht erlaubt.
Die Platzvergabe erfolgt nach Reihenfolge des Eingangs.
Akkreditierung für Medienvertreter
Medienvertreter müssen sich gesondert akkreditieren. Die Frist läuft vom 26. Februar 2025, 10 Uhr, bis 5. März 2025, 15 Uhr.
Akkreditierungsprozess:
Online-Formular: Akkreditierung BGH
E-Mail: akkreditierungen@bgh.bund.de
Telefax: +49 (721) 159-715599
Erforderliche Angaben:
Vollständig ausgefülltes Akkreditierungsformular
Kopie des gültigen Presseausweises
Sonderregelung für die Justizpressekonferenz Karlsruhe e.V.:
Mitglieder können sich formlos per E-Mail akkreditieren, sofern sie keine Foto- oder Videoaufnahmen planen.
Platzvergabe:
Akkreditierungen werden nach Eingang der Anträge vergeben.
Bei zeitgleicher Anmeldung entscheidet das Los.
Medienvertreter erhalten nach Fristablauf eine Bestätigung oder Absage.
Vergabe nicht beanspruchter Sitzplätze
Unvergebene Besucherplätze gehen an die Presse.
Nicht beanspruchte Medienplätze werden bis 15 Minuten vor Sitzungsbeginn an wartende Journalisten vergeben.
Falls weitere Sitzplätze verfügbar sind, können auch wartende Besucher nachrücken.
Regeln für Foto-, Ton- und Videoaufnahmen
Vor der Verkündung:
Erlaubt: Aufnahmen des Einzugs des Senats und der Verfahrensbeteiligten.
Verpixelungspflicht: Das Bild von Lina E. muss unkenntlich gemacht werden.
Während der Verkündung:
Erlaubt: Ton- und Filmaufnahmen nur durch zugelassene Medienpools.
Nicht erlaubt:
Interviews oder Gespräche im Sitzungssaal
Filmaufnahmen von Akten oder Richterunterlagen
Kameraschwenks außerhalb der Richterbank
Medienpools:
Zugelassen:
2 Fernsehteams (öffentlich-rechtlich & privat)
2 Fotografen (eine Agentur & ein freier Fotograf)
Falls mehr Anmeldungen eingehen als Plätze vorhanden sind, entscheidet die Poolführerschaft.
Poolführer müssen ihre Aufnahmen auf Anfrage mit anderen Medien teilen.
Standplätze für Übertragungsfahrzeuge
Für SNG-, Schnitt- und Übertragungsfahrzeuge steht nur begrenzter Platz zur Verfügung.
Bedarf muss bereits mit der Akkreditierung angemeldet werden.
Erforderliche Angaben:
Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Abmessungen, Gewicht, Strombedarf
Namen und Ausweisnummern der Techniker
Fazit
Die Verkündung im Fall Lina E. sorgt für großes Medien- und Besucherinteresse. Um den Ablauf zu organisieren, hat der BGH strenge Zugangsbeschränkungen und ein detailliertes Akkreditierungsverfahren festgelegt. Journalisten und Besucher müssen sich rechtzeitig anmelden, um Zugang zum Sitzungssaal zu erhalten.