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Urteil wegen Gullydeckelwürfen auf die A7 ist rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Angeklagten verworfen, der wegen versuchten Mordes und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verurteilt wurde. Damit ist das Urteil des Landgerichts, das eine Jugendstrafe von fünf Jahren verhängt hatte, nun rechtskräftig.

Hintergrund:

Der damals 20-jährige Angeklagte und seine Mitangeklagten warfen in der Nacht zum 20. August 2022 mehrere Gullydeckel von einer Brücke auf die Fahrbahn der Autobahn 7. Zwei Gullydeckel wurden dabei auf die Fahrbahn geworfen. Einer durchschlug die Windschutzscheibe eines Autos und verletzte die Insassen schwer. Der zweite Deckel zerbrach und beschädigte drei weitere Fahrzeuge. Die Angeklagten nahmen die Möglichkeit des Todes der Fahrzeuginsassen billigend in Kauf.

Gerichtliche Entscheidung:

Das Landgericht verurteilte den Angeklagten wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen sowie wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil, sodass es nun rechtskräftig ist.

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MAX MUSTERMANN

Kanzlei XX

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