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Bundesgerichtshof bestätigt Urteil zur Amokfahrt in Trier

Beschluss vom 28. Januar 2025 – 4 StR 405/24

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Trier verworfen. Damit ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen. Der Angeklagte wurde wegen mehrfachen Mordes, versuchten Mordes und versuchten Totschlags zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem wurde seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Tat und Urteil
Am 1. Dezember 2020 fuhr der Angeklagte zur Mittagszeit mit hoher Geschwindigkeit durch die belebte Fußgängerzone der Trierer Innenstadt. Laut den Feststellungen des Gerichts handelte er mit der Absicht, möglichst viele Menschen zu töten. Dabei steuerte er sein Fahrzeug gezielt auf einzelne Personen und Gruppen. Sechs Menschen verloren ihr Leben, zwölf weitere wurden – teils schwer – verletzt.

Das Landgericht Trier hatte den Angeklagten bereits im ersten Rechtsgang verurteilt, jedoch wurde dieses Urteil durch den Bundesgerichtshof teilweise aufgehoben. Im erneuten Verfahren bestätigte das Landgericht die lebenslange Freiheitsstrafe, stellte die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete zusätzlich die Einziehung des Tatfahrzeugs sowie den Entzug der Fahrerlaubnis an.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs
Der 4. Strafsenat des BGH kam nach Prüfung der Revisionsbegründung zu dem Schluss, dass das Urteil des Landgerichts keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten enthält. Damit bleibt die Verurteilung in vollem Umfang bestehen.

Rechtskraft des Urteils
Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Verfahren endgültig abgeschlossen. Der Angeklagte wird seine lebenslange Freiheitsstrafe antreten und in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.

Vorinstanz:
Landgericht Trier – Urteil vom 6. Mai 2024 – 8032 Js 35057/20.5 Ks

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MAX MUSTERMANN

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