Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Grundschullehrers wegen sexueller Übergriffe an Minderjährigen weitgehend bestätigt. Der Angeklagte, der auch als Chorleiter tätig war, wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.
Der 2. Strafsenat nahm lediglich kleinere Korrekturen am ursprünglichen Urteil des Landgerichts vor, die sich auf zwei Anklagepunkte und eine Einzelstrafe bezogen. Die vom Angeklagten eingelegte Revision wurde im Übrigen zurückgewiesen.
Neben der Haftstrafe ordnete das Gericht die anschließende Sicherungsverwahrung an. Diese Entscheidung ist nun rechtskräftig.
Aktenzeichen: 2 StR 412/23