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Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung eines Schülers wegen Messerangriffs an Wuppertaler Gymnasium

Am 8. Mai 2025 bestätigte der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) die Verurteilung eines 17-jährigen Schülers, der im Februar 2024 an einem Gymnasium in Wuppertal während einer Unterrichtspause mehrere Mitschüler mit einem Messer angegriffen hatte. Der BGH verwarf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Wuppertal, mit dem er wegen versuchten Mordes in drei Fällen, jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, sowie wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden war.

Sachverhalt und Tatvorwurf

Nach den Feststellungen des Landgerichts fügte der 17-jährige Angeklagte während einer Pause drei Mitschülern schwere Messerstiche zu, wobei er gezielt in den Nacken- und Hinterkopfbereich stach – Bereiche, die potenziell lebensgefährliche Verletzungen verursachen können. Der Angeklagte hatte seine Mitschüler von hinten angegriffen und sie unerwartet überrascht, was das Landgericht als das Mordmerkmal der Heimtücke qualifizierte. Es wurde auch festgestellt, dass der Angeklagte bewusst den Tod seiner Mitschüler in Kauf nahm, da er wusste, dass der Angriff in diesen empfindlichen Bereichen lebensbedrohliche Folgen haben könnte.

Nach dem Angriff versetzte sich der Täter in einem Zustand erheblicher verminderter Schuldfähigkeit mehrere Messerstiche in die Brust in einem vermutlich suizidalen Akt. Daraufhin griff er einen vierten Mitschüler an, indem er ihm einen weiteren Messerstich in den Kopf versetzte. Trotz der schweren Körperverletzung des vierten Mitschülers, überlebten alle Opfer den Angriff.

Urteil und Revisionsverfahren

Das Landgericht Wuppertal hatte den Angeklagten aufgrund der Schwere der Taten zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der 3. Strafsenat des BGH prüfte die Revision des Angeklagten, der die Verletzung materiellen Rechts rügte. Dabei beantragte der Verteidiger eine Änderung des Urteils. Der BGH stellte jedoch fest, dass die Entscheidung des Landgerichts keine Rechtsfehler zu Lasten des Angeklagten enthielt und bestätigte das Urteil somit in vollem Umfang.

Die Entscheidung des BGH bedeutet, dass die Verurteilung des Angeklagten nun rechtskräftig ist.

Fazit

Die Bestätigung der Verurteilung durch den Bundesgerichtshof zeigt, wie schwerwiegende die strafrechtlichen Konsequenzen für gewalttätige Übergriffe sind, insbesondere wenn sie mit der Absicht ausgeführt werden, das Leben anderer zu gefährden. Der Fall hebt zudem die Bedeutung einer sorgfältigen rechtlichen und psychologischen Einschätzung des Täters hervor, da der Angeklagte im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit handelte. Die Entscheidung des BGH unterstreicht die klare Haltung des deutschen Rechtssystems gegenüber gewalttätigen Übergriffen in Schulen und die Notwendigkeit, solche Taten angemessen zu bestrafen, um sowohl die Täter zur Verantwortung zu ziehen als auch die Opfer zu schützen.

Vorinstanz:
Landgericht Wuppertal – Urteil vom 24. September 2024 – 23 KLs 45 Js 27/24-11/24

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MAX MUSTERMANN

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