Mit Wirkung zum 1. April 2025 hat der Bundespräsident Richterin Ulrike Pastohr zur neuen Richterin am Bundesgerichtshof (BGH) ernannt. Die 51-jährige Juristin bringt langjährige Erfahrung aus der nordrhein-westfälischen Justiz mit, insbesondere aus dem Bereich des Kartellrechts.
Frau Pastohr begann ihre richterliche Laufbahn im Februar 2001 im höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen. Ihre Stationen während der Proberichterzeit führten sie zunächst an das Landgericht Düsseldorf und das Amtsgericht Neuss. Im Juli 2004 wurde sie zur Richterin am Landgericht Düsseldorf ernannt.
Nach einer Abordnung an das Oberlandesgericht Düsseldorf im Jahr 2016 wurde Frau Pastohr im Januar 2017 fest an das OLG Düsseldorf berufen. Dort war sie über mehrere Jahre hinweg Mitglied eines Kartellsenats und sammelte umfassende Erfahrung in wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen.
Am Bundesgerichtshof wird Richterin Pastohr künftig dem Kartellsenat, dem XIII. Zivilsenat (unter anderem zuständig für Rechtsbeschwerden in Freiheitsentziehungssachen und Vergaberecht) sowie dem VIa. Zivilsenat (Hilfssenat, zuständig u. a. für Dieselskandal-Verfahren) angehören.
Mit ihrer fachlichen Expertise und ihrer vielseitigen Berufserfahrung wird sie die Arbeit des Bundesgerichtshofs maßgeblich bereichern.