Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision eines Mannes gegen ein Urteil des Landgerichts Konstanz überwiegend verworfen. Der Angeklagte war am 30. Januar 2024 wegen Körperverletzung mit Todesfolge, vorsätzlicher Körperverletzung, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen in acht Fällen sowie mehrerer waffenrechtlicher Delikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.
Die Tat, bei der eine 21-jährige Frau ums Leben kam, hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.
Hintergrund der Tat
Nach den Feststellungen des Landgerichts verband den Angeklagten und die 21-Jährige eine persönliche, zeitweise auch romantische Beziehung. Im Oktober 2022 fügte der Angeklagte dem späteren Opfer Gesichtsverletzungen zu. Zwischen Oktober 2022 und Februar 2023 fertigte er heimlich Videoaufnahmen von der Frau in ihrem Wohnzimmer an. Diese zeigten sie etwa beim Schlafen oder Fernsehen sowie in einem Fall sie und ihren damaligen Partner während des Geschlechtsverkehrs.
Am 19. Februar 2023 eskalierte ein Streit zwischen dem Angeklagten und der Frau, in dessen Verlauf er sie würgte, drosselte oder ihr einen Schlag versetzte. Dadurch kam es zu einem tödlichen Abschneiden der Luftzufuhr oder einem sturzbedingten tödlichen Aufprall. Die Leiche entsorgte der Angeklagte an einem unbekannten Ort. Bei Durchsuchungen wurden in seinen Räumlichkeiten zudem Waffen und Munition gefunden, für die er keine Erlaubnis besaß.
Entscheidung des Bundesgerichtshofs
Der 1. Strafsenat des BGH bestätigte die Verurteilung des Angeklagten wegen der Körperverletzung mit Todesfolge, der vorsätzlichen Körperverletzung und der waffenrechtlichen Verstöße. Lediglich in Bezug auf sieben der heimlich angefertigten Videoaufnahmen hob der BGH die Verurteilung auf und sprach den Angeklagten aus Rechtsgründen frei. Diese Aufnahmen zeigten die Geschädigte bei sogenannten „neutralen Handlungen“ wie Schlafen oder Fernsehen, die den höchstpersönlichen Lebensbereich nicht verletzen und somit nicht den Straftatbestand des § 201a Abs. 1 Nr. 1 StGB erfüllten.
Trotz dieses Teilerfolgs blieb der Strafausspruch des Landgerichts unverändert, und das Urteil ist rechtskräftig.
Rechtliche Würdigung
- Körperverletzung mit Todesfolge: Der Angeklagte wurde gemäß § 227 StGB verurteilt, da er durch seine Gewalteinwirkung den Tod des Opfers verursacht hat. Die Mindeststrafe für diesen Tatbestand beträgt drei Jahre.
- Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs: Der BGH stellte klar, dass nur Aufnahmen, die eine Person in besonders privaten Situationen abbilden, diesen Straftatbestand erfüllen. Videoaufnahmen von neutralen Handlungen wie Schlafen oder Fernsehen fallen nicht darunter.
- Waffenrechtliche Verstöße: Der Besitz illegaler Waffen und Munition wurde gemäß den einschlägigen waffenrechtlichen Bestimmungen geahndet.
Fazit
Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen. Das Urteil verdeutlicht die Komplexität der rechtlichen Bewertung, insbesondere in Fällen, die mehrere Straftatbestände und unterschiedlich gelagerte Beweisfragen umfassen. Die schwere Strafe spiegelt die Tragweite der Taten wider, insbesondere die Verantwortung des Angeklagten für den Tod der jungen Frau und die Verschleierung ihrer Leiche.