BGH bestätigt Urteil des Landgerichts Augsburg
Beschluss vom 21. Januar 2025 – 1 StR 555/24
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg verworfen und damit die Verurteilung des Angeklagten wegen dreifachen Mordes und versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung rechtskräftig bestätigt.
Tat und Urteil
Das Landgericht Augsburg hatte den Angeklagten zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Nach den gerichtlichen Feststellungen tötete der Sportschütze drei Nachbarn mit Kopfschüssen. Die Taten waren das Ergebnis jahrelanger persönlicher Konflikte, die er selbst mitverschuldet hatte. Durch die Morde wollte er die Auseinandersetzungen endgültig beenden.
Anschließend schoss er durch die Wohnungstür des Sohnes eines der Opfer, um ihn und dessen Lebensgefährtin zu töten. Beide überlebten schwer verletzt.
Revision erfolglos
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs wies die Revision des Angeklagten zurück. Die Prüfung ergab keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten, sodass das Urteil des Landgerichts Augsburg rechtskräftig ist.
Vorinstanz
Landgericht Augsburg, Urteil vom 26. Juli 2024 – 4 Ks 401 Js 125754/23