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Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Wolfgang Kirchhoff tritt in den Ruhestand

Mit Ablauf des 31. März 2025 wird Prof. Dr. Wolfgang Kirchhoff, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, in den Ruhestand verabschiedet.

Prof. Dr. Kirchhoff wurde am 20. Januar 1959 in Dortmund geboren. Nach Abschluss seines Studiums und der juristischen Ausbildung begann er seine berufliche Laufbahn im Jahr 1986 beim Bundesministerium der Verteidigung, wo er im Rahmen seines Wehrdienstes mit personal- und verwaltungsrechtlichen Aufgaben betraut war.

Im Jahr 1989 trat er in den Anwaltsberuf ein und arbeitete zunächst in einer Düsseldorfer Kanzlei mit Schwerpunkten im Gesellschafts-, Vertrags-, Wettbewerbs- und Kartellrecht. 1994 wechselte er in eine international ausgerichtete Großkanzlei, wurde dort 1996 Partner und war ab 1997 als „Resident Partner“ in Brüssel tätig. Auch dort lag sein Fokus auf kartellrechtlichen Fragestellungen sowie auf dem Vergabe- und Beihilferecht.

Am 1. November 2004 wurde Prof. Dr. Kirchhoff zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Seine richterliche Tätigkeit begann im X. Zivilsenat, insbesondere im Patent- und Vergaberecht. Ab 2007 wirkte er im I. Zivilsenat, der für das Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- und später auch das Schiedsverfahrensrecht zuständig ist, sowie im Kartellsenat mit.

Mit Gründung des XIII. Zivilsenats im Jahr 2019 wechselte er dorthin und übernahm zugleich die stellvertretende Vorsitzendenfunktion im Kartellsenat und im neuen XIII. Zivilsenat, der unter anderem für Freiheitsentziehungssachen und Vergaberecht zuständig ist. Am 2. Mai 2022 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Seither führte er den Vorsitz in beiden Senaten.

Neben seiner richterlichen Tätigkeit engagierte sich Prof. Dr. Kirchhoff auch standespolitisch: Von Juli 2006 bis Juli 2022 war er Mitglied des Richterrats am Bundesgerichtshof, davon acht Jahre als dessen Vorsitzender.

In seinen über zwei Jahrzehnten am Bundesgerichtshof hat Prof. Dr. Kirchhoff die Rechtsprechung insbesondere im Kartellrecht sowie im Wettbewerbs- und Vergaberecht maßgeblich mitgeprägt und weiterentwickelt.

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MAX MUSTERMANN

Kanzlei XX

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