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Bundesgerichtshof hebt Urteil im Fall Sprengkörperwurf auf

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Stuttgart im Zusammenhang mit dem Wurf eines Sprengkörpers auf eine Trauergemeinde aufgehoben und den Fall zur erneuten Verhandlung an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Im Mai 2023 war der Angeklagte, der zu einer rivalisierenden Gruppe gehörte, zusammen mit anderen Mitgliedern seiner Gruppe bei einer Trauerfeier für ein Gruppenmitglied, das verstorben war, anwesend. In einem Racheakt gegen eine andere Gruppe, mit der es wiederholt zu gewaltsamen Auseinandersetzungen gekommen war, warf der Angeklagte eine Handgranate in Richtung der Trauergemeinde, die etwa 350 Personen umfasste. Der Sprengkörper prallte an einem Baum ab und detonierte auf einem Fußweg, wobei 15 Personen verletzt wurden.

Während der Flucht des Angeklagten wurde er von der gegnerischen Gruppe verfolgt und in ein wartendes Taxi gedrängt. Dort wurde er von mehreren Personen mit Schlägen und Fußtritten misshandelt, was zu schweren Verletzungen führte. Dank des schnellen Eingreifens der Polizei und Rettungskräfte konnte der Angeklagte gerettet werden, nachdem er in Lebensgefahr geraten war.

Das Landgericht Stuttgart hatte den Angeklagten zunächst wegen gefährlicher Körperverletzung und weiteren Taten zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt, jedoch den Vorwurf eines versuchten Tötungsdelikts abgelehnt, da es nicht überzeugt war, dass der Angeklagte mit dem Vorsatz gehandelt hatte, den Geschädigten zu töten. Es konnte keine Feststellung darüber getroffen werden, in welchem Umfang der Angeklagte selbst aktiv an der Schädigung des Geschädigten beteiligt war.

Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch auf, da das Landgericht nicht ausreichend dargelegt hatte, wie es zu der Überzeugung kam, dass der Angeklagte an der Tat beteiligt war. Zudem stellte der Bundesgerichtshof fest, dass die Beweiswürdigung in Bezug auf den Tötungsvorsatz des Angeklagten lückenhaft war. Die Revision der Staatsanwaltschaft, die eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags anstrebte, hatte Erfolg. Das Landgericht muss nun erneut entscheiden.

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MAX MUSTERMANN

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