Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. Februar 2025 in einem Verfahren zur Haftung des Betreibers eines sozialen Netzwerks für rechtswidrige Inhalte, die von Nutzern veröffentlicht wurden, entschieden, das Verfahren vorläufig auszusetzen.
Hintergrund des Verfahrens
Die rechtliche Auseinandersetzung betrifft die Frage, inwieweit betroffene Personen Ansprüche gegen einen Plattformbetreiber geltend machen können, wenn auf der Plattform falsche Tatsachenbehauptungen verbreitet werden. Bereits in der Pressemitteilung Nr. 027/2025 vom 6. Februar 2025 wurde auf den zugrunde liegenden Sachverhalt und den bisherigen Prozessverlauf hingewiesen.
Beschluss des Bundesgerichtshofs
Nach ausführlicher Erörterung in der mündlichen Verhandlung hat der VI. Zivilsenat beschlossen, das Verfahren gemäß § 148 ZPO bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in dem dort anhängigen Verfahren C-492/23 auszusetzen. Das Urteil des EuGH wird voraussichtlich maßgeblichen Einfluss auf die Beurteilung der Haftungsfrage haben.
Vorinstanzen:
Landgericht Frankfurt am Main, Entscheidung vom 8. April 2022 – 2-03 O 188/21
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Entscheidung vom 25. Januar 2024 – 16 U 65/22