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Nach 37 Jahren: Lebenslange Haft für Mord an Jugendlicher in Lindenfels rechtskräftig bestätigt

Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen das Urteil im Fall eines Mordes aus dem Jahr 1986 zurückgewiesen. Damit ist die lebenslange Freiheitsstrafe für einen heute 63-jährigen Mann rechtskräftig, der für die Tötung einer 15-Jährigen in Lindenfels (Südhessen) verantwortlich gemacht wird.
Das Landgericht hatte den Angeklagten des Mordes für schuldig befunden und unter Einbeziehung einer früheren Strafe zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Zudem wurde die bereits bestehende Anordnung zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aufrechterhalten.
Nach den gerichtlichen Feststellungen hatte der Täter am 29. Juni 1986 in einem Waldgebiet bei Lindenfels sein minderjähriges Opfer zunächst sexuell missbraucht. Um eine Strafverfolgung zu verhindern und seine Identität zu verschleiern, tötete er anschließend die 15-Jährige.
Der Bundesgerichtshof bestätigte nun in seinem Beschluss (Az.: 2 StR 241/24) vom 8. Oktober 2024 das erstinstanzliche Urteil. Bei der Überprüfung wurden keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten festgestellt.

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MAX MUSTERMANN

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