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Verhandlung zur Arzneimittelvermarktung über Internet-Plattformen: Bundesgerichtshof tagt am 23. Januar 2025

Am 23. Januar 2025 um 11:00 Uhr verhandelt der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs zwei wegweisende Fälle (Aktenzeichen I ZR 222/19 und I ZR 223/19), die den Vertrieb von Arzneimitteln über Internet-Verkaufsplattformen betreffen. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob Apotheker, die ihre Produkte auf Plattformen wie Amazon anbieten, gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen und ob solche Verstöße wettbewerbsrechtlich verfolgt werden können.

Sachverhalt

Die Parteien beider Verfahren sind Apotheker. In den Fällen wird kritisiert, dass der Vertrieb apothekenpflichtiger Arzneimittel über Amazon gegen das Arzneimittelgesetz, das Heilmittelwerbegesetz sowie datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. Insbesondere wird bemängelt, dass personenbezogene Daten ohne Einwilligung im Bestellprozess erhoben und verarbeitet wurden.

Bisheriger Prozessverlauf

In einem Verfahren (I ZR 222/19) hat das Oberlandesgericht der Klage teilweise stattgegeben, während das Landgericht sie zunächst abgewiesen hatte. Im anderen Verfahren (I ZR 223/19) wurde die Klage durch beide Instanzen bestätigt. Beide Verfahren wurden ausgesetzt, bis der Europäische Gerichtshof über Fragen zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entschieden hatte. Am 4. Oktober 2024 hat der EuGH diese Fragen beantwortet, sodass der Bundesgerichtshof die Verhandlung nun fortsetzt.

Die Fortsetzung der mündlichen Verhandlung erfolgt am 23. Januar 2025.

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MAX MUSTERMANN

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99999 Musterstadt

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