Der Bundesgerichtshof hat die rechtskräftige Verurteilung im Fall eines ausländerfeindlichen Brandanschlags in Saarlouis aus dem Jahr 1991 bestätigt. Die Revisionen des Generalbundesanwalts, des Angeklagten sowie von vier Nebenklägern gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz wurden abgewiesen. Damit bleibt das Urteil bestehen, das den Angeklagten zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten wegen Mordes, besonders schwerer Brandstiftung und zwölffachen versuchten Mordes verurteilt hatte.
Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts hatte der Angeklagte in der Nacht des 19. September 1991 aus fremdenfeindlichen Motiven heraus ein Asylbewerberheim in Brand gesetzt. Ziel war es, das Gebäude unbewohnbar zu machen und die von ihm als Ausländer verachteten Bewohner zu vertreiben. Von den 21 anwesenden Menschen im Gebäude verstarb eine Person infolge der Brandverletzungen, während sich die übrigen retten konnten.
Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte bei acht der Bewohner, die sich in einem beleuchteten Raum nahe des Haupteingangs aufhielten, davon ausging, dass diese rechtzeitig fliehen könnten. Aus diesem Grund wurden für diesen Teil der Tat keine zusätzlichen Anklagen wegen Tötungsvorsatzes erhoben.
Der Generalbundesanwalt forderte eine Änderung des Schuldspruchs, insbesondere die Hinzufügung von acht weiteren Versuchen des Mordes sowie der versuchten Brandstiftung. Außerdem wandte er sich gegen das Strafmaß. Vier Nebenkläger beanstandeten ebenfalls, dass der Angeklagte nicht zusätzlich wegen versuchten Mordes zu ihrem Nachteil verurteilt wurde. Der Angeklagte legte Revision gegen seine Verurteilung insgesamt ein.
Nach eingehender Prüfung befand der Bundesgerichtshof, dass keine Rechtsfehler im Urteil des Koblenzer Gerichts vorliegen, einschließlich der Beweiswürdigung. Das Urteil ist daher nun rechtskräftig.