Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts München I gegen einen Angeklagten, der wegen Mordes an seiner Ehefrau und unerlaubtem Waffenbesitz zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, bestätigt. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Hintergrund:
Im zweiten Prozesslauf stellte das Landgericht fest, dass der Angeklagte im August 2015 seine getrenntlebende Ehefrau durch einen Kopfschuss tötete, nachdem er von ihrem Kontakt zu einem Bekannten erfuhr. Getrieben von Wut und Eifersucht erschoss er sie, um sich für die Trennung zu rächen, und täuschte anschließend einen Suizid vor.
Entscheidung des BGH:
Der BGH wies die Revision des Angeklagten ab und bestätigte die Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen.