Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Sitz in Leipzig hat die Revisionen von sechs Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 28. November 2023 als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
In dem Verfahren hatte das Landgericht Hamburg neun Angeklagte nach insgesamt 68 Verhandlungstagen wegen mehrfacher Vergewaltigung – teilweise unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage – schuldig gesprochen. Gegen acht Angeklagte wurden Jugendstrafen zwischen einem Jahr und zwei Jahren und neun Monaten verhängt, wobei die Vollstreckung bis auf eine Ausnahme zur Bewährung ausgesetzt oder über eine etwaige Aussetzung zur Bewährung vorbehalten wurde. Ein weiterer Angeklagter wurde freigesprochen.
Nach den Feststellungen des Landgerichts kam es in der Nacht vom 19. auf den 20. September 2020 im Hamburger Stadtpark in vier unterschiedlichen Gruppenkonstellationen zu sexuellen Handlungen an einer damals 15-jährigen Nebenklägerin. Diese war den Angeklagten nicht bekannt und befand sich erkennbar in einem stark alkoholisierten Zustand. Die Angeklagten nutzten aus, dass sie aufgrund ihrer Alkoholisierung sowie – infolge der ersten Übergriffe – einer akuten Belastungsreaktion erheblich in der Bildung und Äußerung ihres Willens eingeschränkt war (§ 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB). Die sexuellen Handlungen entsprachen nicht dem natürlichen Willen der Nebenklägerin.
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Feststellungen und die rechtliche Würdigung des Landgerichts. Insbesondere sei die Annahme einer erheblichen Einschränkung der Willensbildung sowie die Feststellung, dass alle Angeklagten diesen Zustand erkannten und ausnutzten, tragfähig begründet. Auch die gerügte Verletzung von Verfahrensvorschriften – etwa zur audiovisuellen Einvernahme der Nebenklägerin nach § 247a Abs. 1 Satz 1 StPO – blieb erfolglos.
Vorinstanz:
Landgericht Hamburg – Urteil vom 28. November 2023 – 617 KLs 27/21 jug.
Maßgebliche Vorschriften:
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§ 177 StGB – Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
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§ 247a StPO – Anordnung einer audiovisuellen Vernehmung von Zeugen
Karlsruhe, den 12. Mai 2025